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: Überflugverbot (auch für Drohnen jeder Art), No-E-Scooter-Zone und noch mehr Kamera-Überwachung - die Wiesn entwickelt sich weiter und die Polizei passt in Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat das Sicherheitskonzept der jeweils aktuellen Lage an.
Die bereits bekannten Schutzmassnahmen, angefangen mit dem Zaun, der das Gelände umfasst, und dem Verbot größerer Taschen und Rucksäcke werden fortgesetzt. Taschen mit mehr als 3 Litern Fassungsvermögen können rund um das Gelände an Container-Garderoben gegen Gebühr deponiert werden. Täglich ab 18 Uhr und an den drei Wiesn-Samstagen sowie an Tag der deutschen Einheit dürfen Kinderwägen nicht auf die Wiesn. Diese Regelungen werden in gewohnter Weise an den Eingängen überwacht und auch Taschen in erlaubter Größe auf vverbotene Gegenstände kontrolliert. Ausnahmen gelten für Journalisten, die auf der Wiesn tätig sind, Sportschützen, die in den Schützenzelten aktiv sind sowie bei medizinischen Geräten, die mitgenommen werden müssen. Hierfür gibt es gesonderte Kontrollpunkte.
Das Drohnenverbot sorgte schon im Vorjahr für etwas Aufregung. Mehrfach wurden die Piloten solcher Drohnen von der Polizei ermittelt und die Drohnen eingezogen. Da manch einer den Bereich des Überflugverbots unterschätzt hatte, weist die Polizei nochmals darauf hin, dass das allgemeine Überflugverbot in einem Umkreis von ca. 11 km um die Theresienwiese nicht nur für Flugzeuge sondern auch für Drohnen jeder Art gilt. Die Überwachung übernimmt die Polizei-Hubschrauberstaffel Bayern.
Ein Dauerproblem bei jeder Veranstaltung mit hohen Besucherzahlen sind Taschendiebe. Unterstützt wird die Wiesnwache der Polizei hier von Zivilfahndern aus verschiedenen Großstädten in Deutschland sowie Kollegen aus der Schweiz, Österreich, Norwegen, Spanien, Ungarn und der Tschechischen Republik. Neben diesen Zivilfahndern sind auch 2019 wieder uniformierte Polizisten aus Frankreich und Italien auf dem Oktoberfest im Einsatz.
Jeder kann aber selbst viel dazu beitragen, es den Taschendieben schwer zu machen: Nehmen Sie möglichst wenig mit und packen Sie Wertsachen nicht in Taschen, die von außen erreichbar sind. Behalten Sie Taschen und Jacken immer im Auge.
Kaum zugelassen, sind die umstrittenen E-Scooter auch ein Thema für das Oktoberfest. Die zuständigen Stellen haben sich frühzeitig für ein Verbot von E-Scootern auf dem Gelände ausgesprochen und in Zusammenarbeit mit den Verleihfirmen ein Konzept ausgearbeitet, dass nicht nur einen Sperrbereich für E-Scooter umfasst. Es soll im Sperrzeitraum innerhalb des Sperrings nicht möglich sein, einen Leihvorgang abzuschließen. Außerdem gibt es rund um den Sperring fünf Sammelstellen für Leihscooter, damit diese nicht zum Verkehrshindernis werden. Die Anbieter wollen Anreize schaffen, dass die Leihscooter auch an diesen Stellen abgegeben werden.
Die Regeln im Detail
Fahrerverbotszone Äußerer Sperrring (in der Karte rot)
Der Äußere Sperrring um das Festgelände mit einem kompletten E-Scooter-Verbot wird begrenzt durch Schwanthalerstraße, Paul-Heyse-Straße und Herzog-Heinrich-Straße, Lindwurmstraße, Poccistraße und Hans-Fischer-Straße, Ganghoferstraße, Heimeranstraße und Schießstättstraße.
Sammelstellen (in der Karte kleine lila Punkte)
Die fünf Sammelstellen zum Abstellen von E-Scootern am Rand des Äußeren Sperrrings befinden sich an Paul-Heyse-Straße Westseite / nördlich Pettenkoferstraße, Mozartstraße Südseite / östlich Herzog-Heinrich-Straße, Hans-Fischer-Straße Nordseite / westlich Theresienhöhe, Alter Messeplatz Nordseite / östlich Schießstättstraße, Schwanthalerstraße Südseite / östlich Martin-Greif-Straße (dort nur bis 17 Uhr).
Erweiterte Verbotszonen von 17 bis 6 Uhr
Ausleih- und Parkverbot (in der Karte gelb)
Im Bereich nördlich der Schwanthalerstraße mit Begrenzung durch Sonnenstraße, Karlsplatz, Prielmayerstraße, Arnulfstraße, Hackerbrücke, Grasserstraße, Landsberger Straße, Schenkstraße und Ganghoferstraße gilt von 17 bis 6 Uhr ein Ausleih- und Parkverbot.
Ausleihverbot (in der Karte türkis)
Im Bereich südlich der Schwanthalerstraße mit Begrenzung durch Sonnenstraße, Sendlinger-Tor-Platz, Lindwurmstraße, Häberlstraße, Kapuzinerplatz, Tumblingerstraße, Ruppertstraße, Lindwurmstraße, Pfeufferstraße und Ganghoferstraße gilt von 17 bis 6 Uhr ein Ausleihverbot.
Parkverbotszonen (in der Karte blau)
Hier handelt es sich um die ohnehin dauerhaft festgelegten Parkverbotszonen in Parks und Grünanlagen, etwa im Westpark und an der Isar.
Das Wiesngelände ist jede Nacht bis 9 Uhr morgends geschlossen. In der Zeit dürfen nur Lieferfahrzeuge für die Schausteller, Wirte und Standlbezieher das Gelände befahren.
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